Ich habe mich bereits zu Beginn meiner Tätigkeit auf das Arbeitsrecht spezialisiert, um eine hohe Beratungsqualität gewährleisten zu können. Hierbei berate und vertrete ich sowohl Arbeitgeber als auch Führungskräfte und Arbeitnehmer.
Aufgrund meiner langjährigen Berufspraxis als Fachanwältin für Arbeitsrecht bin ich im Individual- und Kollektivarbeitsrecht erfahren und mit den hiermit einhergehenden Rechtsfragen und Konfliktsituationen bestens vertraut.
Mein Ziel ist es, Ihnen mit einer fachlich fundierten und vertrauensvollen Beratung, größter Zuverlässigkeit und hohem Engagement eine individuelle, fachlich und persönlich maßgeschneiderte Lösung für Ihr spezielles rechtliches Anliegen zu bieten. Hierbei sichere ich Ihnen meinerseits juristische Kompetenz, uneingeschränkte Loyalität und Kostentransparenz zu.